Wir unterstützen Kinder und Familien mit mobilen Diensten - abgestimmt auf Entwicklungsstand, Ressourcen und Alltagssituation.

Unsere Dienstleistungen

Die interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung ist eine früh einsetzende, ganzheitliche Förderung von Kindern ab der Geburt bis zum Schuleintritt. Sie umfasst die individuelle Unterstützung und Beratung der Familie.

Kindererziehung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wir wissen, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen spezielle Förderung und Unterstützung brauchen und wollen dabei tatkräftig helfen.

Interdisziplinäre Frühförderung & Familienbegleitung

Frühförderung richtet sich an:

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen

  • Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten

  • Kinder mit Entwicklungsrisiken

  • Kinder mit erkrankten Eltern


Für wen ist das Angebot?


Wie du Frühförderung bekommst:

Um Frühförderung zu erhalten, brauchst Du einen Bescheid von der jeweils für dein Gebiet zuständigen BH. Dazu musst Du vorab einen Antrag stellen.

Hierbei unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne. Sie können dazu einfach auf den
Link gehen und das Erklär-Video ansehen oder uns kontaktieren dann unterstützen wir Sie dabei.

Sobald Sie den Bescheid bei ihnen zuhause haben, melden Sie sich wieder bei uns und wir können den ersten Termin zur Betreuung vereinbaren.

Wir freuen uns auf Dich!


Wie Frühförderung stattfinden kann:

Wir haben mitten in Leoben eine extra eingerichtete Frühförderstelle. Die ambulante Förderung findet dort statt. Regelmäßig bieten wir 90 Minuten dauernde Einheiten an, um eine kontinuierliche und effektive Unterstützung zu gewährleisten.

Wir besuchen euch zuhause, im vertrauten, familiären Umfeld und arbeiten vor Ort mit euch.

Mobile Frühförderung

Ambulante Frühförderung

Wir wissen genau, wie zeitaufwändig und energieraubend die Betreuung eines Familienmitgliedes mit einer Entwicklungsstörung oder besonderen Bedürfnissen ist.

Familienentlastungs-dienst


  • Menschen mit Entwicklungsverzögerungen

  • Menschen mit Beeinträchtigung

  • Menschen mit Sinnesbehinderungen

  • Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

  • Menschen, die nach dem Behindertengesetz anerkannt sind

Für wen ist das Angebot?


  • Mobil: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und arbeiten somit in einer dem Kind vertrauten Umgebung

  • Regelmäßig und nach Bedarf

  • Familienentlastung ist eine Hilfeleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz

  • Der Bescheid wird von der Bundesverwaltungsbehörde erteilt

  • Ihren eigenen Bedürfnissen nachgehen können

  • Sich eine Atempause gönnen und abschalten können

  • Andere Termine in Ruhe wahrnehmen können

  • Soziale Kontakte pflegen können


Wie Sie Familienentlastung bekommen:

Wie Familienentlastung stattfinden kann:

Den Antrag auf Familienentlastung können Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Diese leitet den Antrag an die Bundesverwaltungsbehörde (BH) weiter, welche dann einen Bescheid ausstellt. Sie können den Antrag auch direkt bei der für ihren Ort zuständigen Bundesverwaltungsbehörde (BH) beantragen.

Hierbei unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne. Sie können dazu einfach auf den
Link gehen und das Erklär-Video ansehen oder uns kontaktieren und wir unterstützen Sie dabei.

Sobald Sie den Bescheid bei ihnen zuhause haben, melden Sie sich wieder bei uns und wir können den ersten Termin zur Betreuung vereinbaren.

Wir freuen uns auf Dich!


Wir wollen Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Für manche Aktivitäten braucht man jedoch Begleitung – diese bieten wir gerne an.

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung ab 15 Jahren.

Freizeitassistenz

  • Festen, Konzerten, Kino- und Kulturveranstaltungen

  • Besuchen bei Verwandten und Bekannten

  • Tanzen und Partys

  • Ausflügen, Reisen und Urlauben

  • Parks, zum Shopping, bei Spaziergängen

  • sportlichen Aktivitäten

  • und noch vieles mehr!

Ideen & Inspirationen, was in der Freizeitassistenz passieren kann:


Wie Freizeitassistenz stattfinden kann:

Dieses Angebot ist sehr individuell gestaltbar und kann auf jede Person angepasst werden – so wie es benötigt und gewünscht wird.

Wir holen Sie gerne ab und bringen Sie auch wieder gut und sicher nach Hause.

Freizeitassistenz ist eine Leistung des steirischen Behindertengesetzes.

Bei Workshops, Ausflügen und Urlauben fällt ein zusätzlicher Betrag für die Unkosten an.


Wie Sie Freizeitassistenz bekommen:

Den Antrag auf Freizeitassistenz können Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Diese leitet den Antrag an die Bundesverwaltungsbehörde (BH) weiter, welche dann einen Bescheid ausstellt. Sie können den Antrag auch direkt bei der für ihren Ort zuständigen Bundesverwaltungsbehörde (BH) beantragen.

Hierbei unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne. Sie können dazu einfach auf den
Link gehen und das Erklär-Video ansehen oder uns kontaktieren und wir unterstützen Sie dabei.

Sobald Sie den Bescheid bei ihnen zuhause haben, melden Sie sich wieder bei uns und wir können den ersten Termin zur Betreuung vereinbaren.

Wir freuen uns auf Dich!


Der Auftrag der Flexiblen Hilfen besteht darin, Familien in herausfordernden Lebensphasen zu unterstützen und sie bei unterschiedlichen Problemen im Alltag zu begleiten.

Das multiprofessionelle Team bietet sozialpädagogische Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Wir stimmen die benötigte Hilfe immer individuell auf die Bedürfnisse der Familie ab und entwickeln gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen - immer in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und der Kinder- und Jugendhilfe.

Unser Team arbeitet in enger Kooperation mit anderen sozialen Dienstleistern, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.

Flexible Hilfen

  • Fragen zur Erziehung und Alltagsorganisation

  • Freizeitgestaltung mit Kindern

  • Unterstützung bei familiären Konflikten wie Trennung oder Patchwork-Konstellationen

  • Psychische Erkrankungen und Suchtproblematiken

  • Krisenbewältigung und bei finanziellen Schwierigkeiten


Wobei wir Sie unterstützen:


Flexible Hilfen können von Kindern, Jugendlichen und Familien in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die flexible Hilfe werden zur Gänze vom Land Steiermark übernommen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer/m zuständigen Sozialarbeiter/in der Bundesverwaltungsbehörde (BVB), um mehr zu erfahren. Wir beraten und informieren Sie gerne.

Wir freuen uns auf Dich!

Wie Sie flexible Hilfe bekommen:


Wie flexible Hilfe stattfinden kann:

Wir kommen ins Haus, beraten und betreuen Ihr Kind und das gesamte Familiensystem.

Mobile flexible Hilfe

Ambulante flexible Hilfe

Wir unternehmen außerhalb ihrer Wohnung etwas mit ihrem Kind/Angehörigen